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#1

Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 01.05.2015 22:58
von bbgk | 32 Beiträge

Hallo,

die Goldkronacher Str. soll ja zurückgebaut werden - die Kosten hierfür sollen 300000€ betragen, wenn ich mich nicht irre.

In diesem Zusammenhang, wie sieht es mit der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)aus?

Die Vorgänge - die abgegebene Absichtserklärung des Gemeinderats, eine SABS zu verabschieden - wecken die Befürchtung, am Ende beim Rückbau der Goldkronacher Str. finanziell mitwirken zu müssen (trotz schöner Versprechungen, deren Wahrhaftigkeit recht zweifelhaft sein mag).

Der Rückbau ist sicherlich als eine Verbesserung zu sehen, daher würde die SABS hier greifen...


Da die rechtliche Seite der SABS anscheinend wasserfest zu sein scheint, ist zu befürchten, dass die Gemeinde einen Teil der Kosten auf die Anlieger umwälzen wird. Die Beteiligung der Gemeinde dürfte in etwa zwischen 20-70% der Kosten liegen, d.h. bei geplanten 300000€ des Rückbaus, wären es zwischen 90000€ und 240000€, die auf die Anlieger der GK zukommen können.

Dabei ist es völlig uninteressant, welche andere Vereinbarungen beim Grundstückserwerb es mal in Bezug zu einem Rückbau der GK gab, die sind soweit bekannt für die SABS unerheblich.

Gibt es hierzu tiefer-gehende Informationen?

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#2

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 03.05.2015 10:27
von BBer | 118 Beiträge

Ist es nicht so das der Rückbau der Goldkronacher Strasse bereits als der Bauabschnitt 3 bei dem begonnenen Projekt festgelegt wurde?

Ich kann mir nicht vorstellen das eine SABS für rückwirkende Beschlüsse gilt...

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#3

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 03.05.2015 11:33
von bbgk | 32 Beiträge

Die SABS kann rückwirkend erlassen werden.

Z.B. hier:
SABS rückwirkend für die letzten 20 Jahre erlassen.

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#4

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 03.05.2015 15:33
von BBer | 118 Beiträge

Naja, dann wird es anderswo in Bindlach noch viel längere Gesichter geben als am Berg...

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#5

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 03.05.2015 16:26
von bbgk | 32 Beiträge

In einer Gemeinderatssizung wurde von einem Einwohner aus Ramsenthal nachgefragt, wie es den mit der SABS und dem Heranziehen der Anlieger bei einer Straße in Ramsenthal, die verschönert=verbessert werden soll, aussehe. Der Gemeinderatsvorsitzende gab keine definitive Antwort darauf, mit dem Verweis, dies muss geprüft werden.

Außerdem ist zu befürchten, dass mit einer SABS viel Unfug getrieben werden kann.

Es gibt zahlreiche negative Berichte, besonders aus Bayern, über Anlieger, die durch die SABS in die Insolvenz getrieben wurden.

Es gibt sogar eine Petition, deren Begründung sehr gut die mit der SABS einhergehende Probleme schildert:

https://www.openpetition.de/petition/onl...eitrags-satzung


Übertragen auf die GK, und unter Berücksichtigung der Positionen seitens des Gemeinderats, ist die SABS, die vom Landkreis forciert wird (d.h. der Entwurf wird vom Lanrat kommen die sind fast überall identisch), wird durch die SABS eine sehr verlockende Finanzierungsquelle erschlossen, gegen die der Betroffene Beitragspflichtige rechtlich keine Handhabe haben wird.

Nochmal: egal ob der Rückbau irgendwann mal irgendwie versprochen wurde, egal ob im Kaufvertrag oder ähnliches - sollte die SABS kommen, dann werden die Anlieger der GK wohl so oder so zahlen müssen. Ein Anzeichen dafür ist, dass die Absichtserklärung, bis Ende 2016 eine SABS zu verabschieden, eher kampflos abgegeben wurde - weil dadurch eine sehr sprudelnde Quelle erschlossen wird.

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#6

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 04.05.2015 12:47
von BBer | 118 Beiträge

Ich denke das wurde nur so einfach durchgewunken, weil sie zum einen keiner will und wahrscheinlich auch niemand wirklich benötigt.

Akut wird diese ja nur benötigt (bzw. aktuell die Absichtserklärung), weil die Gemeinde sich neu verschuldet.

Sobald die Gemeinde weder neue Kredite noch eine Stabilisierungshilfe benötigt, ist doch eine SABS wurscht, oder?
Und das Bindlach eine schwarze 0 schreibt, sollte doch selbstverständlich das Ziel der kommunalen Politik sein.

Und den Zusammenhang mit der Goldkronacher verstehe ich auch nicht. Wenn in 15 Jahren eine solche SABS erlassen wird und diese rückwirkend 20 Jahre gelten sollte, ist die Diskussion darüber jetzt absolut müßig (den das was jetzt umsonst "scheint" kann in unbestimmter Zeit wieder etwas kosten). Genauso wie die Gefahr, das bei jeder verbesserten Straße in der Gemeinde das irgendwann mal kommt.

Und da würde mir als Anwohner des Lehengrabens erst recht schlecht werden, denn gegenüber der Kosten des Lehengrabens sind die Beträge für die Goldkronacher Str. nur ein Bruchteil.


zuletzt bearbeitet 04.05.2015 12:52 | nach oben springen

#7

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 04.05.2015 16:35
von bbgk | 32 Beiträge

Mit der Goldkronacher Straße, wie im übrigen mit jeder anderen Straße in der Gemeinde, hat das sehr wohl was zu tun.

In Bayern verlangt das KomunalAbgabeGesetz (KAG), dass eine SABS von den Gemeinden verabschiedet wird.

Wenn eine SABS dann erst einmal in einer Gemeinde da ist, dann ist im Rahmen des KAG, bevor zur Finanzierung andere Mittel herangezogen werden können, die Mittel die durch eine SABS erschließbar sind, "einzuziehen". D.h. zuerst der Gemeindeanteil, dann die Mittel aus der SABS und nur dann Kredite.

Wenn ein Beitragsbescheid kommt, ist er dann in 4 Wochen zu zahlen. Widerspruch ist möglich - jedoch in den meisten Fällen wird dem nicht entsprochen, oder aber der Beitrag etwas -nicht wesentlich- geändert.

Die SABS sollte eigentlich seit 1974 von den Gemeinden verabschiedet werden. Im KAG ist von einem "Soll" die Rede, aber juristisch heißt es, dass sie kommen muss.

Verständlich, dass kein Gemeinderat/Bürgermeister, der später wiedergewählt werden möchte, die SABS freiwillig einführen möchte. Deshalb sehe ich z.Z. das "Tamtam", das der böse Landrat/Kreis die Gemeinde dazu verdonnert - oder in die Haushaltshoheit eingreift, als einen willentlichen Versuch seine eigene Untätigkeit/Verfehlen zu kaschieren - ein PR-Gag.

Ist einmal die SABS da, dann wird man zur Kasse gebeten - egal ob bei der GK, oder einer anderen Straße die in die Hoheit der Gemeinde fällt.

Die Gemeinde hat verpasst die SABS einzuführen, oder aber andere Rücklagen zu bilden, die den Anlieger jeder Gemeindestraße entlasten sollte, falls mal eine Straße erneuert/verbessert werden sollte - die Praxis zeigt, dass z.B. Beträge von 20000€ möglich sind.

Da mit einem Rückbau der GK in diesem Jahr nicht zu rechnen ist, muss unter der Berücksichtigung der Absichtserklärung (sowas kann rechtsverbindlich sein, und da wird rechtlich keiner 15 Jahre warten - die Gemeinderäte Haften unter Umständen persönlich für die nicht eingezogenen Beträge, das wird der Veruntreuung von öffentlichen Mitteln gleichgesetzt) damit gerechnet werden, dass die Grundstückseigentümer entlang der GK im Rahmen der SABS, die dann zum Ende 2015 verabschiedet wird, für den Rückbau=Erneuerung der GK zahlen werden müssen - die Höhe hier wird wahrscheinlich 80-30% der Gesamtsumme betragen.

Das gilt auch für jede andere Gemeindestraße.

In der Gemeinderatssitzung wurde bereits nachgefragt.

"Ein Ramsenthaler Bürger fragte nach, ob aufgrund der geplanten Straßenausbau-
Beitragssatzung Kosten der Gehwegsanierung im Rahmen der Dorferneuerung Ramsenthal auf
die Anlieger umgelegt werden. Der Bürgermeister konnte hier noch keine konkrete Aussage
treffen. Es muss erst noch geklärt werden, ob und wann diese Satzung in Bindlach erlassen wird." Niederschrift der Sitzung vom 23.02.2015

Das hört sich für mich jedenfalls nicht optimistisch an - aus der Sicht von Herrn Kolb um so mehr, als neue beträchtliche Mittel in Aussicht sind.


Wenn die Gemeinde finanziell gut dar steht, dann, wie z.B. in München, kann die SABS wieder außer Kraft gesetzt werden.

Bloß, bei allen baulichen Maßnahmen, die geplant oder auch gewollt (Ambitionen) sind, und bei der finanziellen Lage, falls die SABS in Bindlach kommt (eine Frage der Zeit) - wird es schwer sein, die Gemeinderäte von der SABS wieder zu entwöhnen (bei der heuer gezeigten Kampflosigkeit des Gemeinderats im Ganzen, wird die SABS schneller da sein, als vielleicht einer vermutet).

Was mich noch verwundert, dass das Thema der SABS in der Gemeinde eher auf fehlende Resonanz stößt.

---
"Naja, dann wird es anderswo in Bindlach noch viel längere Gesichter geben als am Berg..."

Dazu: ich würde mich darüber freuen, dass es meinem Gemeindenachbarn gut geht, genauso wie ich mich darüber freuen würde, wenn mein Gemeindenachbar sich darüber freut, dass es mir gut geht. Insofern ist eine anderen Gemeindeteilen/Nachbarn abwertende Haltung hier völlig fehl am Platz, da das Problem hier die gesamte Gemeinde betrifft, und der hier vorgebrachte Sachverhalt im Kontext der Bergliste (ein Gemeinderat) und den Vorgängen des Berges zu tun hat.

---
Zum Lehengraben: Aufatmen ist angesagt, weil da sehr viel Gewerbefläche (diese zahlen eindeutig mehr) vorhanden ist, es nach der Größe um eine etwas größere Straße handelt, evtl. sogar mit Durchgangsverkehr - da wird die Gemeinde mehr übernehmen müssen (evtl 50 -70%), als es z.B. bei einfachen Erschließungsstraßen (20-50%), wie z.B. einer rückgebauten GK der Fall sein sollte. Deshalb sollte hoffentlich, falls eine SABS kommt, erheblich geringer ausfallen.


zuletzt bearbeitet 04.05.2015 16:44 | nach oben springen

#8

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 04.05.2015 22:13
von BBer | 118 Beiträge

Ich habe heute zu diesem Thema mit einem Weidenberger Gemeinderat gesprochen (Weidenberg hat ja bekanntlichermaßen eine SABS).

Zunächst mal wird die Gültigkeit der SABS in dieser selbst geregelt. Von pauschalen Aussagen alá 20 Jahre rückwirkend kann keine Rede sein. Theoretisch könnte Bindlach den Beginn zum 01.01 2017 festlegen und laufende Projekte sogar explizit ausklammern. Oder aber der Gemeinderat könnte eine rückwirkende Gültigkeit beschließen. Dann auch für 20 Jahre. Aber letztendlich liegt es hier an der kommunalen Politik und deren Willen.
Deine Beispiele in Ebermannstadt und Pottenstein sind nicht vergleichbar, weil beide Kommunen bereits eine SABS erlassen hatten und diese ausgesetzt haben. Deshalb ergeben sich u.U, auch hohe rückwirkende Forderungen.

Zusätzlich sind in jeder SABS die prozentualen Sätze fix geregelt (z.B. in Weidenberg, Bundestraßen 25%, Kreisstrassen 40%, Gemeindestraßen 75%) und schwanken nicht.

Trotzdem ist natürlich auch mMn die SABS ein "Schmarrn", eine willkürliche Gebühr die nicht dem Verursacherprinzip geschuldet ist.

Aber ich verstehe immer noch nicht genau warum das für ein Thema mit der Goldkronacher ist. Natürlich könnten auf die Anwohner Kosten zukommen. Die könnten aber auf jeden Bürger am Berg zukommen, wenn man zurückrechnet wielange es den Ortsteil überhaupt gibt (17 Jahre) und welche Strasse heute noch so aussieht wie früher.
Oder was wäre deine Alternative? Die Goldkronacher nicht zurückbauen? Nie? Weil ja auch in 10 Jahren eine rückwirkende Satzung beschlossen werden könnte?

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#9

RE: Straßenausbaubeitragssatzung

in Goldkronacher Straße 05.05.2015 14:53
von bbgk | 32 Beiträge

Wie sieht es dann in Weidenberg aus?


Die Möglichkeit einer Rückwirkenden Beitragserhebung ist also gegeben - die Frage ob sie Ausgeschöpft wird ist eine andere. Hierbei ist es aber nicht von Interesse ob eine SABS bestanden hat oder nicht - es gab ein Gerichtsurteil, dass mehr als 20 Jahre nicht in die Tasche zurückgegriffen werden kann. D.h. der Gemeinderat kann beim Beschließen, sich darauf einigen, dass z.B. auf Grund finanzieller Probleme, diese Maßnahme nötig sei. Es stimmt, dass das eher die Ausnahme bleiben sollte. Die Frage, ob die Gemeinde gut finanziell da steh, ist hier ausschlaggebend.

Rechtlich wäre es ein Problem, irgendeine gemeindliche Straßenbaumaßnahme "auszuklammern" - da wäre der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das sollte die obere Rechtsaufsicht so nicht genehmigen.

Man kann die SABS nicht so nach belieben drehen, wie es einem gerade politisch/wahltechnisch schmeckt.

Was die Sätze angeht, wenn man nach der ABS 2002 des Bayr. Gemeindetags - dem Muster aller SABSen in Bayern geht, so wird dort von 3 Straßenarten und verschiedenen Ausbaumaßnahmen ausgegangen (Fahrbahn hat je nach Art einen bestimmten Satz, Gehweg ebenfalls, und Straßenbeleuchtung auch). Es ist mir nicht möglich so auf Anhieb den Kostenanteil exakt zu projizieren. Deshalb bin ich in der ersten Schätzung auch so flexibel geblieben.

Zum Verursacherprinzip: Ist die GK vor 1961 oder nach 1961 gebaut? Wie verhält es sich mit dem Status als Kreisstraße und dem Durchgangsverkehr mit LKWs - war die Straße überhaupt darauf ausgelegt? Trägt der Landkreis evtl. auch Kosten zur Sanierung einer Straße, die unter Umständen durch die Heraufsetzung abgenutzt wurde, nach dem die Straße wieder herabgestuft wird....

Ein Straßenausbaubeitrag macht einen Sinn - die Kommunen und das Land können leider nicht alles selbst tragen. Das Model der Mittelbeschaffung ist aber deutlich krumm, weil Anlieger so mit teils sehr horrenden Kosten sehr plötzlich "überrascht" werden. In anderen Bundesländern wird für den Straßenausbau z.B. jährlich ein Betrag erhoben - dadurch gibt es den Schockeffekt nicht. Leider ist es in Bayern nicht möglich, Straßenausbaubeiträge jährlich einzuziehen, weil der rechtliche Rahmen fehlt. Im Juli will der Landtag über die SABS tagen, es ist eher unwahrscheinlich, dass die SABS abgeschafft wird, aber möglich, dass eine jährliche Beitragserhebung kommen könnte.


Zu einem Rückbau gibt es nur die Alternative, diese so zu lassen wie sie ist - dann würde in der Zukunft aber keine Erneuerung der GK kommen, sondern einen komplett neue Erschließung - das wäre aber deutlich teurer als ein Rückbau. Zudem ist der Zustand der GK, zumindest dort, wo es den Beton gibt, also vor allem am Ortseingang und Ausgang, dass dort saniert werden muss (die Gutachten sind ja bekanntlich alle da).


Mich interessiert, wie es sich mit den Beträgen (welche Höhe hatten diese?) verhält, die bereits für den Rückbau der GK, als die anliegenden Grundstücke gekauft worden sind, damals gezahlt wurden? Hier liegt - im Kontext der GK - das, worum es geht: die Anlieger haben ja bereits für einen Rückbau bezahlt, der leider nie stattfand, und sollte die SABS kommen, dann würde man die Anlieger der GK zu einem zweiten mal zur Kasse bitten (rechtliche Handhabe). Dieser Punkt wurde ja in keiner mir bekannten Diskussion (geht man nach den Protokollen des Gemeinderats und der Berichterstattung des NBK) bisher erwähnt. Das ist eine neue qualitative Entwicklung.

---
Mit Aussagen von Gemeinderäten und ähnlichen kommunalen Amtsträgern bin ich vorsichtig, weil es zumeist "Rechtslaien" sind, die das eine sagen, das andere tun, das dritte versprechen, und meistens dann von den rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Boden der Tatsachen geholt werden. Wie z.B. jetzt.

Der Landkreis, als obere Rechtsaufsichtsbehörde, handelt im Rahmen des KAG hier richtig, weil die Gemeinde plötzlich vergleichsweise zu viele Kredite und Zuweisungen haben möchte, in dem sie die Gemeinde wegen der fehlenden SABS beanstandet. So ist nun mal der rechtliche Rahmen, und fordert, dass Bindlach bis Ende 2015 eine SABS erlässt. Die rechtliche Implikation hieraus ist die, dass wenn die Gemeinde sich weigert, zeitnah bis zur vom Landkreis gesetzten Frist (laut NBK/Gemeinderatsprotokoll Ende 2015) die SABS zu verabschieden, dann wird der Gemeinde die Quelle an Krediten, Zuweisungen und dergleichen erheblich reduziert, oder der Haushalt so nicht abgenommen. 2017 als Einführungstermin zu nennen, ist sehr sehr optimistisch.

Die Vorgänge, die nun greifen, und weshalb es nun im Gemeinderat den Aufschrei gab - "Oh, der böse Landkreis greift in unsere Haushaltshoheit ein" - waren so seit 1974 bekannt, und sind alle innerhalb des gültigen Rechts, Rechtsauslegung und Rechtssprechung. Ebenfalls hat man den Rechtsgrundsatz, "Ignorantia legis non excusat" - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - bisher nicht abgeschafft.

Der Gemeinderat (als Gremium) hat, was die SABS angeht, vollumfänglich versagt. Noch schlimmer als das Versagen an sich, ist der Versuch die Schuld auf den Landkreis umzuwälzen, d.h. sich selbst zu entschulden. Das ist sehr bedauerlich und sehr anstandslos, und bezeugt eine, aus meiner Sicht, Inkompetenz, da man die SABS bei den vielen baulichen Maßnahmen hätte auf dem Radar haben und sich dabei rechtlich beraten müssen - oder aber Hinterhältigkeit, weil man die Reaktion des Landkreises bewusst provoziert habe, um einen Sündenbock zu haben, damit man eine SABS verabschieden könne. Ich gehe nicht davon aus, dass der Gemeinderat so raffiniert ist und neige deshalb zum ersteren.

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