Am vorletzten (sonnigen) Wochenende bin ich durch Bindlach und eine nahe Kur-Stadt gefahren; musste feststellen, dass einige Anwohner bereits tätig waren um mit Besen und Schaufel Gehsteig und Strassenrand !! zu reinigen (Dies auch direkt auf der B2, was mit Gefahren verbunden ist).
Hier am BiB habe ich noch keinen kehren gesehen; und wenn ich so nachdenke, habe ich noch in Herbst VJ in Ecken den Splitt vom letzten Herbst liegen sehen.
Frage ans Forum:
für die Reinigung des Gehsteiges vor dem Haus oder Wohnanlage ist sicher der Eigentümer / Mieter Hausverwalter zuständig (denke ich).
Aber:
- wer muss den Strassenrand und die Strasse reinigen ??
- und wer ist "Aufsicht" wenn nichts gemacht wird ?