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#1

Reinigung von Gehsteig + Straßenrand: wer ist zur Tätigkeit verpflic

in Archiv 14.03.2012 23:25
von Hupsi | 96 Beiträge

Am vorletzten (sonnigen) Wochenende bin ich durch Bindlach und eine nahe Kur-Stadt gefahren; musste feststellen, dass einige Anwohner bereits tätig waren um mit Besen und Schaufel Gehsteig und Strassenrand !! zu reinigen (Dies auch direkt auf der B2, was mit Gefahren verbunden ist).

Hier am BiB habe ich noch keinen kehren gesehen; und wenn ich so nachdenke, habe ich noch in Herbst VJ in Ecken den Splitt vom letzten Herbst liegen sehen.

Frage ans Forum:
für die Reinigung des Gehsteiges vor dem Haus oder Wohnanlage ist sicher der Eigentümer / Mieter Hausverwalter zuständig (denke ich).

Aber:
- wer muss den Strassenrand und die Strasse reinigen ??
- und wer ist "Aufsicht" wenn nichts gemacht wird ?

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#2

RE: Reinigung von Gehsteig + Straßenrand: wer ist zur Tätigkeit verpflic

in Archiv 15.03.2012 18:23
von BBer | 118 Beiträge

Ich denke das es keine Vorschrift für das Reinigen von Gehsteigen durch die Eigentümer oder die Gemeinde gibt, sofern die Verunreinigung keine Gefährdung für Dritte darstellt (wie es ja bei Schnee und Eis der Fall ist).
Bei Split kann ich mir nicht vorstellen, - zumindest im Wohngebiet mit Tempo 30 oder verkehrsberuhigten Bereichen -dass das eine Gefährdung darstellt.

Die Reinigung durch die Gemeinde wird auch eher Service am Bürger sein, wie eine durchzuführende Pflicht.

Gruss
BBer


zuletzt bearbeitet 15.03.2012 18:23 | nach oben springen
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#3

RE: Reinigung von Gehsteig + Straßenrand: wer ist zur Tätigkeit verpflic

in Archiv 21.03.2012 09:04
von Bindlacher Bürger
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Steht auf der Webseite der Gemeinde unter Satzungen

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

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#4

RE: Reinigung von Gehsteig + Straßenrand: wer ist zur Tätigkeit verpflic

in Archiv 26.03.2012 19:09
von kein Name angegeben • ( Gast )
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was ist jetzt eigentlich mit den Grundstück gegenüber dem Müllplatz im Eingangsbereich ? Das ist ja einfach eine Sauerei!

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#5

RE: Reinigung von Gehsteig + Straßenrand: wer ist zur Tätigkeit verpflic

in Archiv 04.04.2012 23:23
von schnops
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[quote="Bindlacher Bürger"]Steht auf der Webseite der Gemeinde unter Satzungen

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

[/quote]

Ja, das habe ich jetzt aufgrund des Hinweises auch gefunden
Wer wird dann nun für die Reinigung zuständig sein, ich denke da muss man schon 3 x lesen
und dann noch
wieviele der Bindlacher Bürger werden dies Verordnung kennen bzw. gelesen haben ?

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