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#76

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 11.04.2012 13:11
von Meier_R | 205 Beiträge

Hallo BBer,

danke für den Hinweis - lag an der Einstellung. Müsste jetzt funktionieren.

Gruss

Meier R.

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#77

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 11.04.2012 15:16
von BBer | 118 Beiträge

Jeder sollte außerdem sich für sich mal überlegen ob er denn, wenn in einem anderen Gemeindeteil viel Geld ausgegeben werden soll, er da nicht auch eher ablehnend dem gegenüber stehen würde.
Wenn z.B. irgendwas in Theta gebaut werden sollte, würde da jeder von uns ja sagen? Ich bin ehrlich, da wär ich auch erstmal dagegen, weil es mir nichts bringt und weil evtl. Geld für anderes dann flöten geht. Es bräuchte schon sehr gute Argumente um mich vom Gegenteil zu überzeugen.

Fragt euch doch diesbezüglich mal selber...

Gruss
BBer

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#78

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 11.04.2012 15:39
von unknown
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Für die Planung der Strasse am BIB sind 110.000,00 Eus im gemeindlichen Haushalt eingestellt. PLANUNGSKOSTEN: Also geht's erstmal im Sommer mit der Planung los und sonst passiert nix.
Naja, und die Straßenschäden werden mehr, und mehr, und mehr...

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#79

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 13.04.2012 01:35
von BIBFreund
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Das hatten wir dcoh alles schon mal im Bürgervereinsforum , oder ???

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#80

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 13.04.2012 21:50
von Texi
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Tja BIB-Freund, für dich ist das Thema ja zu deiner Zufriedenheit erledigt. Die Umgehung ist bis heute leider nicht gebaut. Dass es aber eine Menge Leute gibt, für die das wirklich schlimm ist, interessiert dich sowieso nicht!
Das Thema wird uns hier oben so lange beschäftigen, bis endlich eine gute Lösung umgesetzt worden ist und ich hoffe es wird nicht nochmal 10 Jahre dauern. Du musst dich ja nicht an der Diskussion beteiligen, wenn dir das nicht wichtig ist und nicht mehr interessiert. Keiner wird dich vermissen.

Heute war in der Zeitung zu lesen, dass die Leute in Ramsenthal/Heinersgrund die Straße sperren wollen, weil ihnen der Lkw Verkehr zuviel ist, auch eine Einbahnstraßenregelung wird gefordert!?! War es nicht gerade Ramsenthal, die uns vorgeworfen haben, wir haben hier oben gar keinen Verkehr? Wir haben nicht nur einen Anfahrtpunkt wie in Ramsenthal die Mülldeponie..... wir haben RTW, BIV, SW-Color, Maennlein, Fliesen Pöhlmann, Luigi Lederwaren, Spedition Emons, Login Stellplatz, Bowling Bahn, vermietete Hallen beim Weidmann Gelände, die Kompostanlage, im Sommer die Zufahrt für die Segelflieger..... usw.und haben eine direkte Autobahnausfahrt! Aber der Berg hat ja keinen Schwerlastverkehr!! Das ist doch echt lächerlich, wenn ich im Vergleich so einen Zeitungsartikel gerade aus Ramsenthal lese!

Wie schnell sich doch die Zeiten ändern! Bei uns waren vor allem die Ramsenthäler gegen unsere Verkehrsentlastung und haben uns das nicht gegönnt - warum auch immer. Jetzt sind sie in der gleichen Situation wie wir damals und wollen eine Verkehrsentlastung - und jetzt sind es auch andere, die das den Ramsenthälern nicht gönnen. Sie sehen jetzt wie das ist - auch ihnen wurde versprochen, dass die Deponie geschlossen wird als sie dort gebaut haben. Bei uns war das genauso, hat aber in ihren Augen nicht gezählt, dass die kleine Umgehung im Bebauungsplan steht..... Ich glaube die Leute sollten alle mal darüber nachdenken.

Mir tun die Betroffenen in Ramsenthal genauso leid, wie unsere Betroffenen vom Berg und ich wünsche beiden, dass sie Erfolg haben und endlich das bekommen, was ihnen jahrelang versprochen wurde ..... ihre wohlverdiente Ruhe

Also hört auf mit dem gegenseitigen Neid und dem Kleinkrieg untereinander in der Gemeinde. Haltet lieber zusammen und gönnt es Euch untereinander, wenn sich für jemanden die Situation zum Besseren ändert. Wir sind eine Gemeinde und sollten uns nicht bekriegen, denn jeder kann in die Lage kommen, dass er mal Hilfe und Unterstützung braucht und die sollte man dann auch geben und nicht aus Neid oder sonst was alles verhindern.

Gruß
Texi

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#81

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 19.04.2012 18:44
von kein Name angegeben • ( Gast )
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Ist eigentlich der Bebauungsplan Nr. 41 in seiner Fassung mit der Umgehungsstraße immer noch gültig? Wurde er seit 2001 geändert?

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#82

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 20.04.2012 21:09
von Gast
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Soweit ich weiß, ist der Bebauungsplan von 2001 nach wie vor gültig! Nur interessiert es keinen, außer natürlich es geht um die Garagendächer!
Das ist aber auch echt wichtig...........[grin]

Aber was bringts uns, was auch immer in dem Plan steht? Man kann es nicht einfordern und auch nicht darauf zählen. Warum werden dann solche Pläne überhaupt gemacht, wenn Sie nur einseitige Rechtswirkung haben, nämlich gegen die Leute die dort bauen und Steuern zahlen?

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#83

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 20.04.2012 21:26
von kein Name angegeben • ( Gast )
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Was kann passieren, wenn die Gemeinde ein Bußgeld wie beim Bebauungsplan 38 für das Gebiet laut dem Bebauungsplan 41 androht?

Interessant vor allem, weil da im Bebauungsplan 41 noch die Umgehungsstraße eingezeichnet ist, und der Bebauungsplan immer noch gültig ist.

Muss sich eine Gemeinde nach ihren eigenen Bebauungsplänen richten?
Und: wie würde es aussehen, von den Leuten, die immer noch keine Satteldächer im Gebiet des Bebauungsplans 41 haben, wenn die Gemeinde plötzlich Bußgelder androhen würde, sich selbst aber nicht an ein eigenen Bebauungsplan hält, sprich die Strasse, die so schön im Bebauungsplan hinter dem Boltzplatz eingezeichnet ist nicht baut...?

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#84

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 26.04.2012 10:57
von Meier_R | 205 Beiträge

Hallo.

Also ein Bebauungsplan besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: zum einen ist das die Plandarstellung des betreffenden Gebietes (die Geltungsgrenzen sind eingezeichnet) und zum zweiten der textliche Teil als Satzung zum Bebauungsplan. Beide Teile sind als Einheit zu sehen und nicht einzeln auslegbar.

Die Gemeinde kann natürlich für jeden Bebauungsplan im Gemeindegebiet einen Beschluß fassen, wie für den mit der Nummer 38, hat sie aber bis dato nicht getan (genau das meinte ich bereits, als ich sagte, daß ich das Verfahren ungerecht finde).

Die Gemeinde (-> Der Gemeinderat) hat ebenso das Recht, bestehende Bebauungspläne zu ändern, da die Gemeinde die Planungshoheit besitzt. Selbstverständlich ist auch dann die Gemeinde mit ihren Flächen zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes verpflichtet.

Ich bin kein Anwalt und kann somit keine Aussage treffen, was sein könnte, wenn die Gemeinde Private per Zwangsgeld zur Einhaltung von Festsetzungen zwingt und selbst keine Veranlassung sieht, sich selbst daran zu halten. Dies müßte juristisch beurteilt werden.

Gruß

Meier R.

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#85

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 26.04.2012 11:07
von bbgk | 32 Beiträge

Zum Tempolimit auf der GKS:

Wie wird genau begründet, dass auf einer Kreisstraße ein Tempolimit nicht möglich ist?
Das was ich bisher in Erfahrung bringen konnte - "weil es eine Kreisstraße ist" - erscheint mir etwas aus dem Hut gezaubert.
Gibt es eine genaue schriftliche, juristisch genau begründete Erklärung seitens des Landkreises, warum auf einer Kreisstraße ein Tempolimit 30 nicht möglich ist?

Wo genau kann man die Richtlinien zu einer Kreisstraße finden?

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#86

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 26.04.2012 11:15
von Meier_R | 205 Beiträge

Hallo bbgk

Da es sich bei der GK-Straße um eine Kreisstraße handelt, ist diese als übergeordnete Straße einzustufen. Laut LRA sind gemäß STVO Tempolimits nicht gestattet, um den Verkehr nicht unnötig zu stören. Tempolimits wären an solchen Stellen denkbar, an welchen eine überhöhte Unfallgefahr bestünde. In regelmäßigen Abständen findet auch immer wieder eine Verkehrsschau statt, bei der u. a. die Polizei teilnimmt. Offenbar sieht hier niemand Handlungsbedarf, außer die direkten Anlieger und die Bergliste. Schade eigentlich.

Gruß

Meier R.


zuletzt bearbeitet 26.04.2012 11:20 | nach oben springen

#87

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 26.04.2012 11:35
von bbgk | 32 Beiträge

D.h. dass der LRA sich auf das Folgende beruft:

StVO §3 (2):
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.


Was ist ein triftiger Grund?
Ist der Verkehrsfluß auf der GK so hoch, dass er nicht behindert werden darf?
Ist Lärmschutz ein Grund?

Ferner in (2a):
Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

-> was die meisten Lkws eigentlich nicht tun...

Eine Tempo 30 Zone scheidet aus, weil:
§45 StVO
(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

Eine Frage habe ich:
Kann man lokal mit dem Einvernehmen des LRA ein Tempolimit von z.B. 40km/h setzen? Wäre dies eine Option?
Dies wäre keine 30-Zone und sollte bei der Verkehrsdichte den Verkehrsfluß nicht behindern...
Wäre dies ein Vorschlag - oder würde dies zur Verkehrsschau im Widerspruch stehen?


zuletzt bearbeitet 26.04.2012 11:52 | nach oben springen

#88

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 26.04.2012 12:19
von BBer | 118 Beiträge

Eine Beschränkung der Geschwindigkeit setzt eine Gefährdungslage vorraus.
Siehe StVO §45 (9). Diese Gefährdungslage muss von der zust. Straßenverkehrsbehörde aber auch anerkannt werden und da ist unser Problem.

Sobald du eine Gafährdungslage hast ist auch Tempo 30 kein Problem.

Gruss
BBer

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#89

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 26.04.2012 19:58
von bbgk | 32 Beiträge

Weiß man, wann die Verkehrsschau stattfindet?

Wenn, ja, könnte man doch so etwas wie ein Spazier-Tag veranstalten, wo glückliche Bürger und Anwohner recht herzlich eingeladen sind entlang der Goldkronacherstr. bei hoffentlich gutem Wetter und entsprechendem Programm wie Wurstbude und Getränke zu spazieren....

Nennt sich heute "Flashmob"


zuletzt bearbeitet 26.04.2012 20:01 | nach oben springen

#90

RE: Goldkronacher Straße und Umgehung

in Goldkronacher Straße 27.04.2012 10:49
von Meier_R | 205 Beiträge

Hallo

Es gibt noch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die VwV-StVO vom 22. Oktober 1998, in der Fassung vom 17. Juli 2009. Hier ein Auszug zu §45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

XI. Tempo 30-Zonen 1. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicher zu stellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.

2. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.

3. Durch die folgenden Anordnungen und Merkmale soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen innerhalb der Zone sicher gestellt werden:
a) Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen.
b) Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301 Vorfahrt Rn. 4 und 5.

c) Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies empfiehlt sich auch dort, wo durch Zeichen 301 Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist.

4. Zur Kennzeichnung der Zone vgl. zu Zeichen 274.1 und 274.2.

5. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist auf Antrag der Gemeinde vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen und Merkmale der Verordnung und dieser Vorschrift vorliegen oder mit der Anordnung geschaffen werden können, indem vorhandene aber nicht mehr erforderliche Zeichen und Einrichtungen entfernt werden.

6. Lichtzeichenanlagen zum Schutz des Fußgängerverkehrs, die in bis zum Stichtag angeordneten Tempo 30-Zonen zulässig bleiben, sind neben den Fußgänger-Lichtzeichenanlagen auch Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen, die vorrangig dem Schutz des Fußgängerquerungsverkehrs dienen. Dies ist durch Einzelfallprüfung festzustellen.

Tia, wenig hilfreich, aber informativ.

Gruß


zuletzt bearbeitet 27.04.2012 10:49 | nach oben springen


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